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Unfallversicherung
Die Unfallversicherung zählt neben der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung zu den Zweigen der Sozialversicherung. Für Arbeitnehmer besteht in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherungspflicht durch den Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz erstreckt sich allerdings nur auf Unfälle während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit am Arbeitsplatz und auf direktem Weg zwischen Wohn- und Arbeitsstätte. Für Unfälle, die im privaten Umfeld passieren, greift die gesetzliche Unfallversicherung entsprechend nicht. Sofern aus diesen Unfällen eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit resultiert, besteht für Arbeitnehmer jedoch aufgrund der gesetzlichen Lohnfortzahlung und zeitlich begrenzten Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung eine gewisse finanzielle Absicherung.
Da jedoch für abhängig Beschäftigte nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz besteht – die meisten Unfälle passieren in der Freizeit – und für Selbstständige ohne private Initiative keine Unfallversicherung greift, ist der Abschluss einer privaten Unfallpolice überlegenswert. Die Beiträge bemessen sich grundsätzlich nach dem Gefährdungsgrad der versicherten Person und der Höhe der Versicherungssumme in Form einer Unfallrente. Die Versicherungsprämien sind insgesamt überschaubar.
Als nicht geeignet ist eine private Unfallversicherung jedoch anzusehen als Ersatz für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die der Betreffende nicht, nicht mehr oder nicht zu vertretbaren Konditionen erhält. In derartigen Fällen bietet sich eine Schwere Krankheiten Vorsorge (auch Dread-Disease-Versicherung genannt), die bei Diagnose einer von zahlreichen in den Versicherungsumfang eingeschlossenen Krankheiten eine steuerfreie Einmalzahlung leistet. Auch für diese Versicherung sind die Versicherungsprämien als grundsätzlich überschaubar anzusehen.