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Die Rentenversicherung
Eine private Rentenversicherung ist neben der kapitalbildenden Lebensversicherung der klassische Weg für den langfristigen Vermögensaufbau. Im Zuge der zunehmenden Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung haben private Rentenversicherungen als ein probates Mittel zur Schließung von Lücken bei der Altersvorsorge an Bedeutung gewonnen. Im Unterschied zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist die private Rentenversicherung mit keinem speziellen Todesfallschutz ausgestattet, der im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person während der Vertragslaufzeit eine vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung bringen würde. Da diese Kosten für die Absicherung des Todesfallrisikos entfallen, bietet eine Rentenversicherung im Gegenzug unter sonst gleichen Umständen eine etwas höhere Rendite als eine kapitalbildende Lebensversicherung.
Ansonsten bestehen viele Gemeinsamkeiten zwischen einer Rentenversicherung und einer Lebensversicherung. Rentenversicherungen werden sowohl “klassisch“ (mit einer Anlage der Sparbeiträge im Deckungsstock der Versicherungsgesellschaft) als auch fondsgebunden (mit einer Anlage in Investmentfonds) angeboten; auch Mischformen (sogenannte Hybride) stehen zur Auswahl für den langfristigen Vermögensaufbau.
Der Staat fördert den Abschluss privater Rentenversicherungen auf diversen Wegen: Je nach Ausstattung des jeweiligen Versicherungsvertrages – Basis-Rente, Riester-Rente, Direktversicherung oder konventionelle Rentenversicherung – kommen steuerliche und/oder sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen, Zuschüsse sowie Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zum Tragen.