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Riester oder Rürup?
Ob man sich für eine Riester-Rente , eine Rürup-Rente, beides oder keines von beiden entscheiden sollte, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.
Riester ist insbesondere eine Option für diejenigen, die staatlich gefördert werden durch Zulagen und Steuervergünstigungen. Die staatliche Förderung sorgt einerseits für eine Mindestrendite der langfristigen Geldanlage für die private Altersvorsorge und stellt andererseits sowohl eine Garantie zumindest der eingezahlten Beträge als auch einen Schutz vor Zugriffen Dritter sicher. Wer nicht gefördert wird, weil er weder einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht noch Amtsbezüge beispielsweise als Beamter erhält und auch keinen entsprechenden Ehepartner vorweisen kann, für den kann sich ein Riester-Vertrag, auch wenn er nicht gefördert wird, dennoch lohnen im Hinblick auf die Renditechancen bei dennoch bestehender Beitragsgarantie.
Rürup schränkt demgegenüber den Kreis der geförderten Personen nicht ein. Jeder kann somit in den Genuss der staatlichen Förderung seiner Beiträge gelangen. Dieser besteht, anders als bei Riester, jedoch nicht aus Zulagen, sondern nur aus Steuervergünstigungen. Diese werden allerdings in höherem Ausmaß wirksam, da bis zu 20.000 € pro Jahr steuerwirksam angelegt werden können, während die Riester-Förderung je Person und Jahr im Ergebnis auf 2.100 € beschränkt ist.
Je nach Situation der individuellen Rentenansprüche bzw. der voraussichtlichen Lücke in der Altersvorsorge im Hinblick auf die Gesamteinkünfte und -ausgaben im Ruhestand kann es durchaus Sinn machen, beides zu kombinieren. Riester kann zum Beispiel im Zusammenhang mit einer abzulösenden Immobilienfinanzierung den Weg frei machen für unbelastetes Wohneigentum, während Rürup durch eine lebenslange Leibrente unter Einbeziehung einer Hinterbliebenenabsicherung die Defizite aus gesetzlicher Rente und geplantem Lebensstandard ausgleichen kann.