baufi-und-kredite.de
VL mit Fonds
Die Anlage von kleinen monatlichen Sparbeiträgen im Rahmen eines Sparvertrags für Vermögenswirksame Leistungen (VL) stellt eine gängige und beliebte Möglichkeit für grundsätzlich jeden Arbeitnehmer dar, gezielt und regelmäßig den Aufbau von Vermögen zu betreiben. Jeder Arbeitnehmer kann mit seinem Arbeitgeber vereinbaren, dass ein Teil des Bruttogehalts nicht an ihn überwiesen wird, sondern direkt zur Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen verwendet wird. Aufgrund von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist zudem in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle in der Praxis geregelt, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss gewährt oder die Vermögenswirksamen Leistungen vollständig übernimmt. Eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage gestaltet die Geldanlage mit VL überaus attraktiv. Sie wird unter bestimmten Voraussetzungen für die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen in einen Sparvertrag für Fonds gewährt; ebenso wird das Bausparen auf diese Weise gefördert.
Die Anlage der VL in einem Sparvertrag für Fonds wird durch die Arbeitnehmer-Sparzulage aufgrund der Bestimmungen des 5. Vermögensbildungsgesetzes gefördert, wenn der Sparer ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000 € nicht überschreitet (zusammenveranlagte Ehegatten 40.000 €). Sie beträgt 20% auf Anlagebeträge von jährlich bis zu 400 €. Entsprechend erhält man einen staatlichen steuerfreien und sozialabgabenfreien Zuschuss von bis zu 80 € jährlich. Bei dem Fonds muss es sich um einen Investmentfonds handeln, der sein Vermögen überwiegend in Aktien investiert. Die damit verbundenen Renditeaussichten für die mittel- bis langfristige Geldanlage auch mit kleinen Beträgen gestalten die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen in Fonds überaus attraktiv.