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Baufinanzierung
Wir bieten Ihnen eine günstige Baufinanzierung an. Auf dieser Seite wollen wir Ihnen einmal den Effektiven Jahreszins ein wenig genauer erläutern.
Der Effektive Jahreszins ist eine vorgeschriebene Pflichtangabe bei Kreditofferten und Kreditverträgen mit Privatkunden. Rechtsgrundlage ist die Preisangabenverordnung (PangV). Eingeführt wurde diese insbesondere aus Gründen des Verbraucherschutzes. Der Effektive Jahreszins ist eine gute Grundlage, um mehrere Kreditangebote miteinander hinsichtlich der Kreditkosten vergleichen zu können.
Im Unterschied zum Effektiven Jahreszins ist der Nominalzins einer Finanzierung weniger aussagekräftig. Dieser berücksichtigt nämlich nicht, wann einzelne Zahlungen (Zinsen und Tilgungen) zu leisten sind und wie die Verrechnung der Tilgungsleistungen mit der bestehenden Restschuld des Kredites erfolgt. Entsprechend bleiben bei dem Nominalzins auch Zinseszinseffekte außer Acht, die jedoch ein nicht unerhebliches Ausmaß in Bezug zu den gesamten Finanzierungskosten einnehmen können.
Der Effektive Jahreszins berücksichtigt auch Nebenkosten einer Finanzierung, also Kostenbestandteile, die über die reinen Zinsen hinausgehen. Hierunter fällt beispielsweise eine Bearbeitungsgebühr, wie sie bei einem Ratenkredit nicht unüblich ist. Diese ist im Effektiven Jahreszins enthalten. Hingegen treten mitunter auch Nebenkosten einer Finanzierung auf, die auch der Effektive Jahreszins gemäß PangV nicht beinhaltet. Hierunter fallen etwa bei einer Immobilienfinanzierung die Schätzungskosten, die die Bank oder Sparkasse in Rechnung stellt, etwaige Kontoführungsgebühren für das Darlehenskonto oder Bereitstellungszinsen, die üblicherweise nach einer gewissen Karenzzeit berechnet werden, wenn die zugesagten Darlehen nicht abgerufen werden, was bei einer Baufinanzierung bedingt durch Verzögerungen beim Baufortschritt durchaus keine Seltenheit ist. Um sicherzustellen, dass nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden, sollte ein Interessent mehrere Angebote für eine Immobilienfinanzierung nicht (nur) nach dem Effektiven Jahreszins, sondern insbesondere nach dem Restsaldo gemäß Tilgungsplan am Ende der Festzinsbindung beurteilen. Auf diese Weise lässt sich eine günstige Finanzierung zweifelsfrei von einer teuren unterscheiden.
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