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Was ist ein Kreditvertrag
Kreditverträge unterliegen nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) allgemein dem Schuldrecht. Ein Kreditvertrag ist dadurch ein schuldrechtlicher Vertrag. Damit wird unter anderem die Verpflichtung des Kreditgebers festgehalten, dem Kreditnehmer den vereinbarten Kreditbetrag zu übergeben und die Verpflichtung des Kreditnehmers, die Kreditsumme nebst den vertraglich vereinbarten Zinsen, zurückzuzahlen.
Durch den Kreditvertrag werden die Rechte und Pflichten des Kreditgebers und Kreditnehmers geregelt. Im Internet kann man entweder als Kreditgeber unter der Eingabe Vorlage Kreditvertrag oder auch als Kreditnehmer ebenfalls unter der Suchwortfunktion Vorlage Kreditvertrag
Wenn ein Kreditvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist, sind beide Parteien verpflichtet, diesen zu erfüllen. Hat der Kreditnehmer alle vom Kreditgeber verlangten Unterlagen und Nachweise vorgelegt, dies sind zumeist Einkommensnachweise, eventuelle Kreditsicherheiten und Legitimationsnachweise und diese entsprechen auch den vereinbarten Auszahlungsvorraussetzungen, hat der Kreditnehmer Anspruch auf die Auszahlung des Kredits. Im Kreditvertrag werden die Kreditart, Kredithöhe, die Laufzeit und auch die Rückzahlungsmodalitäten schriftlich festgehalten. Es gibt verschiedene Arten von Krediten. Die häufigsten Kreditarten sind der Dispositionskredit, der Konsumentenkredit und die Immobilienfinanzierung. Der Dispositionskredit ist hat meist eine unbefristete Laufzeit in der vom Kreditgeber bewilligten Höhe, es sei denn, die wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern sich erheblich. Bei Konsumentenkrediten oder auch Bau-Immobilien-und sonstigen Langzeitfinanzierungen wird die Laufzeit und die monatliche Tilgungsrate von vorherein im Kreditvertrag festgelegt.
Des weiteren sind im Kreditvertrag die Kreditkosten und die Zinssätze vereinbart und auch eventuelle Kreditsicherheiten. Wenn vom Kreditgeber etwaige Sicherheiten gefordert sind, sind diese in jedem Fall im Kreditvertrag zu erfassen. Kreditsicherheiten können unter anderem eine Bankbürgschaft einer dritten Person sein, Immobilien oder auch Lebensversicherungspolicen. Bei mehreren Kreditnehmern sind diese auch alle im Kreditvertrag als Vertragspartner anzugeben.